Mediationsverfahren

Ein Mediationsverfahren kann wie folgt verlaufen:

  1. Erläuterung des Verfahrens und der grundlegenden Regeln

    Ein Vertrag für das Verfahren wird abgeschlossen.
  2. Erarbeitung der regelungsbedürftigen Fragestellungen

    Themen werden gesammelt und vorläufig bewertet, Übereinstimmungen und Meinungsverschiedenheiten werden herausgearbeitet, die Reihenfolge für die Bearbeitung der Themen wird festgelegt.
  3. Bearbeitung des Konflikts

    Die für die Problembearbeitung wesentlichen Informationen werden zusammengetragen, unterschiedliche Sichtweisen werden dargelegt, Verständnis wird herausgearbeitet. Von den Positionen zu den Bedürfnissen zu den Interessen. Die Grundlagen für eine Entscheidungsfindung werden herausgearbeitet.
  4. Lösung des Konflikts

    Optionen zur Konfliktlösung werden erarbeitet. Erörterungen möglicher Konfliktregelungen im Hinblick auf bestehende Umsetzungsmöglichkeiten finden statt. Eine Gesamtvereinbarung wird entworfen
  5. Abschließende Vereinbarung

    Eine Gesamtbetrachtung wird vorgenommen. Die Konfliktlösung wird vertraglich gesichert.

 

Die Mediation wird für die Erarbeitung einer außergerichtlichen Konfliktlösung eingesetzt. Im Einzelfall werden Vereinbarungen von einem Rechtsanwalt/einer Anwältin geprüft und/oder die Vereinbarung wird zum Bestandteil eines Gerichtsverfahrens.

Beate Aufderstroth
Lessingstraße 36
33604 Bielefeld
Tel. 05 21 | 5 60 99 91